Bitte melden Sie sich mit Ihren Login-Daten an!

Password vergessenRegistrieren

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LITHOP Electronic Media AG, Zürich,
nachfolgend Lithop AG genannt.

1. Geltung der Bedingungen
Wir schliessen Verträge ausschliesslich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, sie wurden von Lithop AG vor Vertragsschluss ausdrücklich anerkannt. Sie gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden.

2. Angebot und Vertragsschluss
Mit dem Absenden einer Bestellung akzeptiert der Kunde die AGB der Lithop AG.
Beim Erhalt der Auftragsbestätigung der Lithop AG durch den Kunden per E-Mail kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande.
Sofern nicht Vorauszahlung des Kunden oder Barzahlung vereinbart ist, wird der Auftrag durch Lithop AG nur ausgeführt, wenn die vom Kunden angenommene und bestätigte Auftragsbestätigung bei der Lithop AG eingetroffen ist. Wird vom Besteller eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag gleichwohl mit dem Besteller zustande. So weit der Kunde lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und die Lithop AG den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich.
Lithop AG behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge ausserordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten rechts- oder sittenwidrige Inhalte gemäss schweizerischem Recht ergeben oder ein anderer triftiger Grund vorliegt. Die Lithop AG ist nicht verpflichtet, Aufträge des Kunden selbst auszuführen, sondern kann die Bestellungen durch Dritte (Subunternehmen) ausführen lassen.

3. Preise und Rechnungslegung
Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten nach Vertragsschluss unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, werden gesondert berechnet.
Sämtliche Nebenkosten wie Verpackung, Versand und MwSt. sind in den deklarierten Preisen enthalten. Alle Preise sind in CHF angegeben. Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich per Vorauskasse (Bank- / Postüberweisung) oder via Yellowpay von Postfinance (Postcard Debit Direct, E-Finance, VISA, Mastercard). Wir erheben aus Gründen der Wirtschaftlichkeit einen Mindestfakturabetrag von CHF 30.-.

4. Produkte und Qualität
Ihre Drucksachen werden bei Lithop.ch je nach Eignung im Digitaldruck oder im Offsetdruck produziert. Die Produktion findet ausschliesslich in der Schweiz statt. Wir setzen ausschliesslich moderne und gut gewartete Druckmaschinen ein, um Ihnen jederzeit top Qualität bieten zu können.

5. Liefer- und Leistungszeit
Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Die Produktionszeit beginnt an dem Werktag, an dem bis 11.00 Uhr, die Auftragsbestätigung versendet wurde und alle für die Produktion notwendigen, mängelfreien Daten bzw. Vorlagen, bei Lithop eingegangen sind. Liegt in der Produktionszeit ein Wochenende, so zählt es nicht zu den Arbeitstagen. Die Produktionszeit endet mit der Fertigstellung. Fertig gestellt ist das Produkt, wenn es ordnungsgemäss verpackt und abholbereit ist.
Fertigstellung ist nicht gleich Zustellung: Wenn Sie Ihre Ware ausliefern lassen (z.B. mit Spedition, DHL/Post oder Kurier), ist die Zeit der Auslieferung immer hinzuzurechnen. Da LITHOP die Auslieferung nicht selbst, sondern in Ihrem Auftrag durch andere Unternehmen (z.B. DPD, Post ) besorgen lässt, haften wir naturgemäss nicht für Verspätungen, die wir nicht zu verantworten haben.
Wird der vereinbarte Liefertermin durch die Lithop AG nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder weiterhin die Erfüllung verlangen.
Die Lithop AG haftet nicht für allfälligen Verspätungsschaden, es sei denn, die Lithop AG habe den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Lithop AG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) und ausserhalb des Willens der Lithop AG liegen, auch wenn sie bei Lieferanten der Lithop AG oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Lithop AG auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen die Lithop AG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird die Lithop AG von der Leistungspflicht befreit. Die Lithop AG hat dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen.

6. Abnahmevertrag
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellung ab, so ist die Lithop AG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf  Rechnung des Auftraggebers zu lagern.

7. Haftung bei Versand
Die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person, spätestens jedoch mit Verlassen der Lithop AG auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, auf die die Lithop AG keinen Einfluss nehmen kann, so haftet die Lithop AG nicht.
Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung durch die Lithop AG gegen versicherbare Schäden auf seine Kosten versichert.

8. Druckdaten, Prüfungspflicht
Die Lithop AG führt alle Druckaufträge ausschliesslich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschliesslich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die Sie in der Rubrik «wichtige Kundeninformationen» finden. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an Lithop AG sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten durch die Lithop AG erfolgt nicht automatisch. Die Gefahr von Fehlern bei der Druckproduktion infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von Lithop AG verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von Lithop AG. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt.
Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die Lithop AG die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC-Farbprofilen kommt es naturgemäss zu Farbabweichungen zum Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschliesslich beim Kunden. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, das die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Zwischenmaterial und Dateien besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht.

9. Beanstandungen
Die Ware ist sofort nach deren Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt bei der Lithop AG anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an. Beanstandungen sind auf jeden Fall schriftlich und begründet, per Email an mail@lithop.ch oder an die folgende Adresse zu richten: Lithop Electronic Media AG, Klosbachstrasse 72, CH-8032 Zürich.
Allfällige Schäden, welche offensichtlich vom Versand verursacht wurden, sind direkt bei der Warenannahme zu bemängeln (Post). Als Beweismaterial sind die Originalverpackung und wenn möglich Fotos, welche den Schaden dokumentieren aufzubewahren.
Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB-Daten beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei Lithop AG gedruckt wurde.
Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis 10 % der bestellten Auflage sind vom Kunden hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall zumutbar sind. Berechnet wird die gelieferte Menge.

10. Gewährleistung
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat die Lithop AG – nach ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lässt die Lithop AG eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. Die Lithop AG haftet für  Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware.
Hat nur ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware, es sei denn, es liegt ein derartig schwerwiegender Mangel vor, der eine Annahme der gesamten Ware unzumutbar macht. Die Unzumutbarkeit ist durch den Kunden nachzuweisen. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt im Sinne von Art. 210 OR ein Jahr.

11. Haftung
Die Lithop AG haftet nur für Schäden, die am Liefergegenstand (direkte Schäden) entstanden sind. Die Lithop AG haftet jedoch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (indirekte Schäden; insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. In jedem Fall trifft die Lithop AG nur eine Haftung für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Soweit die Haftung der Lithop AG ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Eigentum, Archivierung, Urheberrecht
Die von der Lithop AG zur Herstellung hergestellten und eingesetzten Druckträger bleiben in deren Eigentum. Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur auf ausdrücklichen Wunsch über den Liefertermin hinaus bei der Lithop AG aufbewahrt.
Die Erzeugnisse von Lithop AG werden ausschliesslich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Druckdaten erstellt. Lithop AG hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten besitzt. Der Kunde haftet alleine dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Schweiz verstossen. Der Kunde stellt die Lithop AG, soweit diese wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten in Anspruch genommen wird, schadlos.

13. Eigentumsvorbehalt
Die Lithop AG behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; der Kunde verpflichtet sich, der Lithop AG  bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschliesslich MwSt.) abzutreten, die ihm aus der entsprechenden Weiterveräusserung gegen seine Abnehmer erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Lithop AG verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens gestellt ist oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die Lithop AG verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen schriftlich abtritt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Lithop AG  die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Die Lithop AG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Lithop AG. Bei Zahlungsverzug des Kunden, ist die Lithop AG berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies hat die Lithop AG ausdrücklich erklärt.

14. Zahlungsfälligkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Bruttoendpreis sofort nach der Auslieferung der von Lithop AG gelieferten Ware oder Arbeitsleistung zur Zahlung fällig. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung verrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Verrechnungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Schweizerische Recht. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das am Geschäftssitz der Lithop AG zuständige Gericht, sofern nicht Art. 22 des schweizerischen Gerichtsstandsgesetz betreffend Konsumentenverträge zur Anwendung kommt. Die Lithop AG ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu einzuklagen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Impressum

LITHOP Electronic Media AG
Klosbachstrasse 72
8032 Zürich
Telefon 0041(44)267 99 66
mail@lithop.ch

MwSt.-Nr. CHE-100.970.465 MWST
IBAN CH26 0483 5024 3547 9100 0